Hier findet ihr aktuelle New's:
Quelle: Land NRW
- aktualisiert 21.12.2020 -
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 18.12.2020
Download der neuen Coronaschutzverordnung
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 02.11.2020
Download der neuen Coronaschutzverordnung
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 01.09.2020
Download aktuelle Coronaschutzverordnung ab - 01.09.2020
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW
„Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW -01.09.2020-
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 15.07.2020
Download aktuelle Coronaschutzverordnung ab -15.07.2020-
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 01.07.2020
Download aktuelle Coronaschutzverordnung ab -01.07.2020-
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 20.06.2020
Download aktuelle Coronaschutzverordnung ab -20.06.2020-
Aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 15.06.2020
Download aktuelle Coronaschutzverordnung ab -15.06.2020-
Download Anlage zur Coronaschutzverordnung ab -15.06.2020-
Download Coronabetreuungsverordnung ab -15.06.2020
Sport unter Corona Bedingungen
Mit Datum 30.05 2020 erhält die nächste aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Nordrhein Westfalen ihre Gültigkeit. Auch diese bietet den Sportvereinen in NRW wieder erweiterte Möglichkeiten, ihren Sport zu betreiben
In dieser und in der dazu gehörigen Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ werden jedoch auch vielfältige Regularien festgelegt, die Vereine bei der Durchführung ihrer Sportangebote zu beachten haben.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen dazu:
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb auf Grundlage der CoronaSchVO gültig ab 30.05.2020
*allgemeine Hygienevorschriften = Geeignete Maßnamen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des
Mindestabstands von 1,5 Metern
Download aktuelle Coronaschutzverordnung -30.05.2020-
Empfelungen bei der Wiedereröffnung des Spotbetriebes im Rahmen der Corona-Pandemie -30.05.2020-
Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den Vereinssport
der Schwimmverband NRW hat eine Broschüre zum Wiedereinstieg in den Vereinssport erstellt,
diese steht hier zum Download bereit.
-12.05.2020-
Information des Landessportbundes NRW
Wiederaufnahme des Vereinssport in NRW
Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den rund 18.300 Sportvereinen in NRW.
Die beschlossenen Öffnungen für den Sport werden jedoch nur dann Bestand haben, wenn wir alle beim gemeinsamen Sporttreiben Vorsicht und Sorgfalt walten lassen!
Seit dem 11. Mai 2020 ist der kontaktlose Sportbetrieb auf Sportanlagen, im öffentlichen Raum und in Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
Die nun geltende Coronaschutzverordnung (s.u.) gibt eine generelle Regelung zur Öffnung von Sportanlagen vor, so dass es grundsätzlich keiner Einzelentscheidung für die Öffnung bedarf. Sollte aber die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltungsregelungen kurzfristig nicht möglich sein und einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigen, kann es sein, dass manche Sportanlagen noch nicht zum 11. Mai öffnen konnten.
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder. Weitere Öffnungsschritte sind für den Zeitraum um den 30. Mai 2020 vorgesehen. Verordnungen dazu liegt noch nicht vor!
Bitte beachten Sie, dass der 30. Mai lediglich eine Zielgröße darstellt. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!
Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 11.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!
Download aktuelle Coronaschutzverordnung -11.05.2020-
Das müssen Vereine jetzt beachten
Die schrittweise Rückkehr zum Betrieb der Sportvereine bringt noch mehr Fragen mit sich, wie es bei der Einstellung des Betriebs vor einigen Wochen der Fall war. Bei der Beantwortung dieser Fragen wollen wir erneut bestmöglich unterstützen.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass für kommunale Sportstätten – solange es keine anderslautenden Vereinbarungen mit den nutzenden Vereinen gibt – die Kommunen für die Betriebssicherheit und damit auch für die Umsetzung entsprechender baulicher oder materieller Hygienevorkehrungen zuständig sind.
Für vereinseigene Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, die Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen.
Neben den wichtigen Fragen zu den Sportanlagen gibt es natürlich weitere wesentliche Aspekte, die Vereine sowie Übungsleiter*innen und Trainer*innen beim Wiederstart des Sports zu beachten haben. Auch wenn wir uns bemühen, möglichst viele Themen anzusprechen, so bleibt für den Verein die Aufgabe, aus der Vielzahl der Informationen die für ihn wichtigen Themen aufzugreifen und bei Planung und Durchführung seiner Sportangebote zu berücksichtigen.
Grundlegende Empfehlungen hat der Landessportbund NRW in einem Wegweiser für Vereine und in einem Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen zusammengefasst. Beide Dokumente werden regelmäßig aktualisiert.
Download: Wegweiser für Vereine
Download: Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen
Download: Die zehn Leitplanken des DOSB
-12.05.2020-
Der Schwimmausschuss informiert
Aufgrund der aktuellen Situation muss die Bezirksmeisterschaft am 13. und 14. Juni 2020 leider abgesagt werden.
Die Techniklehrgänge des Bezirkes sollen, sofern möglich, planmäßig stattfinden. Aktuelle Hinweise hierzu werden unter unserer neuen Rubrik „Corona-Updates“ HIER folgen.
Die Kampfrichterlehrgänge werden ebenfalls planmäßig durchgeführt.
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer!
Wir sind gerade dabei schwimmspezifische Athletik-Aufgaben als Video-Tutorials für euch zu entwickeln, die ihr dann online bei uns auf der Website abrufen könnt. Geplant ist der Start dieser Tutorials für euch Mitte Mai.
Bleibt gesund!
-V.H. 07.05.2020-
Verantwortungsvoll zurück in die Normalität


Ab dem 07. Mai ist Sport unter freiem Himmel auf öffentlichen oder privaten Anlagen erlaubt. Ab dem 11. Mai dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen wieder öffnen. Freibäder (keine reinen Spaßbäder) dürfen ab dem 20. Mai 2020 ihre Türen wieder öffnen. Den Sprung ins kühle Nass der Hallenbäder dürfen wir ab dem 30. Mai 2020 wieder wagen. Dann sind auch wieder Kontaktsportarten sowie Wettbewerbe erlaubt.
Alles natürlich unter strengen Abstands- und Hygieneregeln.
Maßgeblich hierfür sind der Pandemieplan der Bäder der DGfdB
sowie die Übergangsregelungen des DSV.
Weitere Informationen zu den Lockerungen sind dem Schreiben des Schwimmverbandes NRW
sowie der Pressemitteilung der Landesregierung NRW zu entnehmen.
-07.05.2020 SV NRW-

