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Schwimmtechniklehrgänge „Nord“ und „Süd“ 2023/24

Münster (Nord):   Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 1

 

Gladbeck (Süd):  Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 2

Für den talentierten Nachwuchs der Jahrgänge 2012 - 2015 werden zur Schulung der Schwimmtechniken, wie auch in den Vorjahren Schwimmtechniklehrgänge angeboten. Diese Lehrgänge dienen der Vertiefung und Verfeinerung der vier Schwimmtechniken. Dafür ist es notwendig, dass die Kinder die Grobformen aller Schwimmtechniken zum Lehrgangsbeginn schon beherrschen.


Zum Lehrgangsinhalt / -ablauf:

Für die Athletik-Einheit gehen wir in die Turnhalle: Es erfolgt in der Regel ein Aufwärmprogramm mit abwechslungsreichen Dehn-, Gymnastik- und Kräftigungsaufgaben bzw. Übungen. Dadurch sollen die Beweglichkeit und die athletischen Voraussetzungen der Kinder gefördert und gefordert werden, welche für das Gelingen im Wasser Grundlage sind, und somit den Schwimmerfolg der Kinder auch langfristig begleiten. In den Athletikteil fließen immer wieder konkrete Übungen und Aufgaben aus dem Landesvielseitigkeitstest des SV NRW mit ein.

In der Schwimmhalle werden vielseitige Technikübungen mit den Kindern durchgeführt, die zu einer besseren Wasserlage verhelfen sollen. Die Kinder erhalten zahlreiche Tipps und Übungsaufgaben die sie problemlos auch in ihrem Heimatverein durchführen können. Auch im Wasser fließen zahlreiche Übungen aus dem Landesvielseitigkeitstest mit ein, wie beispielsweise das Kicken und Gleiten. Angefangen wird mit den Wechselzugschwimmarten, erst im neuen Jahr widmen wir uns dann den Gleichzugschwimmarten – anfangs dem Brust- und zuletzt dem Schmetterlingsschwimmen.

Inhaltlich baut ein Termin auf den anderen auf, daher legen wir sehr viel Wert auf eine kontinuierliche Teilnahme von Anfang an. Ein Nachrücken bzw. ein Austauschen von Teilnehmern nach Lehrgangbeginn ist daher nicht möglich. Dieser Lehrgang findet insgesamt an 15 Terminen parallel an zwei verschiedenen Orten statt.

 

 

 

 

Lehrgangsorte + Termine:

 

Nord:                          Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 1

                                    Friedensschule Münster, Echelmeyerstr., von 14:00-17:00 Uhr

                                    Termine: Start im September, die genauen Termine werden noch vor den Sommerferien für das Jahr 2023 bekanntgegeben. + 8 weitere Termine im Frühjahr 2024 (insgesamt 15 Termine), die zu Lehrgangsbeginn bekannt gegeben werden.

 

Süd:                           Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 2

                                    Hallenbad Gladbeck, Bottroper Str. 33, von 14:00-17:00 Uhr oder abweichend in der Traglufthalle, Schützenstr. 110

                                    Termine: Start im September, die genauen Termine werden noch vor den Sommerferien für das Jahr 2023 bekanntgegeben. + 8 weitere Termine im Frühjahr 2024 (insgesamt 15 Termine), die zu Lehrgangsbeginn bekannt gegeben werden

 

Meldeschluss:          Freitag, 11.08.2023 (kurz nach den Sommerferien!!!)

Nur vollständige und fristgerechte Meldungen finden Berücksichtigung!

 

Meldeanschrift:   

Lehrgangsleitung:

                                    Judith Wittenbrink, Beckeradstr. 14, 45897 Gelsenkirchen

                                    Telefon.: 0177-7647229,

                                    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Meldeunterlagen:    

1.    Anmeldebogen inkl. ausführlicher Anschriften der Teilnehmer

2.    Meldegeld oder Zahlungsbeleg (siehe Zahlungshinweis!)

Unvollständige Meldungen können nicht berücksichtigt werden!!!

 

Meldebestätigung:  

Spätestens nach Ablauf des Meldeschlusses erhalten Sie vom Sachbearbeiter Schwimmtechniklehrgänge eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldungen. Sollten Sie diese nicht spätestens am Folgetag des Meldeschlusses erhalten, informieren Sie sich bitte ob Ihre Meldungen angekommen sind.

                                   

Zahlungshinweis:    

(1)   Lastschrift (vereinsweise)

(2)   Überweisung (vereinsweise)à bitte Überweisungsbeleg vorlegen.

 

       Schwimmbezirk NW: IBAN: DE91 4266 1717 8721 4334 00

       Verwendungszweck: „STL – Vereinsname“

 

Kosten: 

                  80,00 € pro Teilnehmer für 15 Termine

 

Sonstiges:                

Es stehen für die beiden Lehrgänge nur begrenze Kapazitäten zur Verfügung, daher werden von jedem Verein maximal 5 Teilnehmer zugelassen. Anmeldungen von mehr als 5 Kindern oder vom Alter abweichende Teilnehmer/innen sind individuell mit der Leitung abzusprechen.

Der zuständige Sachbearbeiter im Schwimmausschuss behält sich vor, bei zu hohen Meldezahlen einzelnen Teilnehmern abzusagen bzw. ganze Vereine einem andern Lehrgangsort zuzuordnen. Zu Beginn eines Lehrganges werden die Kinder durch die Lehrgangstrainer gesichtet, danach wird dann über den Verbleib im Lehrgang entschieden. Nähere Einzelheiten zu den Lehrgangsinhalten werden am ersten Lehrgangstag mitgeteilt.

Es können Fotos zur Berichterstattung auf der Homepage des Schwimmbezirks Nordwestfalen oder übergeordneten Fachverbänden veröffentlicht werden. Im Rahmen des Lehrganges können Videoauf-zeichnungen zwecks Visualisierung von Bewegungsmustern im Rahmen der Fehlerkorrektur angefertigt werden. Mit der Meldung zum Lehrgang geben Sie Ihr Einverständnis dazu. Sollte es nicht gewünscht sein, weisen Sie bitte ausdrücklich bei Lehrgangsbeginn darauf hin!

Mitbringen:               Hallensportbekleidung und -schuhe, Schwimmbekleidung, Schwimmbrille, Flossen, Brett und Pullboy bzw. ein Pullkick.

Für Informationen zu den Lehrgängen steht der Sachbearbeiter

Schwimmtechniklehrgänge unter der Meldeanschrift gerne zur Verfügung.

Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW

Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.

Die Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das  Förderportal des LSB NRW  gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.

  1. Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, also alle ordentlichen Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW.
  2. Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) geht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
  3. Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
  4. Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
  5. Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
  6. Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
  7. Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.

Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der Landessportbund NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eingerichtet. Weitere Infos finden sich auf der Website des LSB. In der kommenden Woche  wird der LSB alle Vereine nochmals per Mail kontaktieren.

Schönes Wochenende

Frank

Bleiben Sie zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)