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Weihnachtsgrüsse

Liebe Schwimmsportfreunde,

im Namen des gesamten Bezirksvorstandes wünschen wir Euch und Euren Liebsten eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2022. 

Die Wellen der Pandemie schaukeln die Vereinswelt weiter hin und her. Eine zuverlässige Planung ohne Einschränkungen hat das Jahr 2021 dominiert. Nach einer langen Zeit auf dem Land konnte der überwiegende Teil unserer Mitglieder im zweiten Quartal wieder das Element Wasser für sich erobern. Ich persönlich erinnere mich noch daran, wie ich im Freibad in Recklinghausen online ein Ticket reserviert habe und direkt am ersten Tag, nachdem die Bundes- und Landesregierung wieder Sport zugelassen hat, direkt 3.000 Meter geschwommen bin. Ja es waren nicht viele Meter und es war anstregend. Zumindest körperlich. Dem Geist hat es sau wohl getan und ich habe mich kaum besser gefühlt. 

Auf den überschaubaren Wettkämpfen konnte ich keine strahlenden Gesichter junger Nachwuchstalente sehen, da die Maske die wichtige Gestik versteckt. Was mich erfreut hat ist, mit welcher Souveränität die zahlreichen Unterstützer unseres Bezirks und unseres Verbandes die Regeln befolgt haben und das Beste rausgeholt haben. Zwei Jahre beherrscht unser Leben nun ein Wegbegleiter, gegen den wir nunmehr ein Mittel haben und uns wehren können. Quasi den "Wett"-Kampf aufnehmen können. Dazu zählt es natürlich nicht, nur ein mal sein Immunsystem zu trainieren. Nach dem Impfstart vor rund einem Jahr hat sich unser Konkurrent auch weiter entwickelt. Es gilt die Taktik zu verändern. Nun steht eine Booster-Kampagne an, die uns schützen soll und ich unterstütze und bitte alle Mitglieder sich gegen Corona impfen bzw. erneut impfen zu lassen. 

Ich bin zuversichtlich, dass wir uns im kommenden Jahr live sehen. Auf dem Bezirkstag, auf einem Wettkampf oder bei der ein oder anderen Ehrenveranstaltung. Am 19. April feiert der Bezirk sein 75-jähriges Bestehen. Ob und wie wir das feiern? Lasst Euch überraschen. 

Neben unserem Mitgliedern möchte ich mich bei unserem Team aus Vorstand und Mitarbeitern in den verschiedenen Ressorts für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Jahr bedanken. Ihr seid spitze!

 

Gut Nass und Danke

Matthias Freitag                                                                 https://www.animierte-gifs.net

Vorsitzender

CoronaSchVO - Änderung für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren

Liebe Sportfreunde*innen,

Mit der seit dem heutigen Tage geltenden Änderung der Coronaschutzverordnung haben die Regeln zur Bekämpfung der Pandemie einige Klarstellungen und Verschärfungen erfahren.

Für den Schwimmsport ergeben sich aktuell keine strengeren Vorgaben. Durch eine nun erfolgte Definition wurde jedoch eine Regelung im Sinne des Sportes getroffen.

Nach der alten Vorgabe waren Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren von der 2G-Regel für den Sport ausgenommen. Dies hatte zur Folge, dass 16- und 17-jährige, für die es erst seit Mitte August eine Impfempfehlung gibt, in großer Zahl nur über einen PCR-Test am Sport teilnehmen konnten. Diese Verpflichtung ist nun weggefallen.

Durch den neu gefassten § 2 Abs 8 CoronaSchVO sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren UND bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 auch Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Durch diese Neufassung erfüllen Kinder und Jugendlich bis 17 Jahre die 2G-Anforderung per Verordnungsvorgabe. Die 2-Jahres-Lücke der alten Verordnung wurde somit aufgehoben und allen Jugendlichen haben nun die Möglichkeit, sich bis zum 17.01.2022 impfen zu lassen.

Weitere Auswirkungen auf den Schwimmsport haben sich aus der neuen Verordnung auf den ersten Blick nicht ergeben. Wir werden weiter über unsere Homepage und auch direkt informieren.

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)

Neue Corona-Regeln

Der SV NRW Informiert.

Liebe Sportfreunde*innen,

mit der ab morgen geltenden und heute veröffentlichten Coronaschutzverordnung (Anlage) ergeben sich auch für den Sport einige grundsätzliche Änderungen.

Eines vorab: auch weiterhin werden wir Sport treiben können. Nun gelten allerdings auch für Vereine 3G- oder gar 2G-Vorgaben.

In Kürze die zwei wichtigsten Änderungen:

  • Vereinsversammlungen dürfen ab sofort nur noch von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden. (3G)
  • Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist nur noch immunisierten Personen gestattet (2G), wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ligen und Wettkämpfen des DSV/SV NRW übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von diesen Vorgaben ausgenommen.

Wir werden in den nächsten Tagen weiter über die Entwicklung informieren.

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen in den letzten Tagen wollten wir diese Kurzinfo jedoch vorab verteilen.

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)

Anpassung der CoronaSchVO

Ferientraining !

Mit der aktuellen Anpassung der CoronaSchVO wurde durch das Gesundheitsministerium eine Klarstellung für die kommende Ferienzeit (11.- 24.10.21) vorgenommen.

Da die verbindlichen Testungen für Schüler in diesem Zeitraum nicht durchgeführt werden, müssen Kindern und Jugendliche in den Ferien bei Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen wieder einen Test vorlegen.  Dies kann entweder über die für Kinder und Jugendlichen weiterhin kostenfrei angebotenen Bürgertests erfolgen oder auch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest vor Ort.

Kinder bis zum Schuleintritt sind weiterhin ohne Tests getesteten Personen gleichgestellt.

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Fördergelder sollen durch Mitgliederverluste erlittene Mindereinnahmen kompensieren

Der SV NRW informiert

Mit dem neu aufgelegten Programm unterstützt die Landesregierung die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben und nun vor der Herausforderung stehen, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.


Aus dem Programm „Coronahilfe Breitensport NRW“ können diese Sportvereine nun auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wird die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert.

„Hierdurch wird die wichtige Arbeit der Sportvereine gestärkt, die durch die pandemiebedingten Untersagungen und Einschränkungen gelitten hat“ sagte Staatssekretärin Andrea Milz. „Denn insbesondere der Verlust von rund 126.000 gemeldeten Kindern und Jugendlichen trifft den organisierten Sport schwer.“

Die Mittel können ab dem 20. September 2021 über das »Förderportal des Landessportbundes NRW beantragt werden.

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär