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Mitteilung des DSV

DSV-MITTEILUNG 

An:
Präsident*innen und Geschäftsführer*innen der Landesverbände

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportsfreund*innen,

im Januar 2021 hatte der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) eine zwölfköpfige Satzungskommission ins Leben gerufen, deren ursprüngliche Aufgabe es war, die im November 2018 erneuerte DSV-Satzung auf mögliche Schwachstellen und erforderliche Änderungen zu untersuchen.

Schnell hat sich herausgestellt, dass die Notwendigkeit gesehen wird, substanzielle strukturelle Änderungen innerhalb des Verbandes vorzunehmen, um diesen zukunftsfähig zu führen und weiterzuentwickeln.

Nach mehr als einem Jahr Arbeit liegt jetzt ein Entwurf über eine mögliche zukünftige Struktur des Deutschen Schwimm-Verbandes vor, der innerhalb der Kommission einen breiten Konsens gefunden hat. Dieser ist jedoch keineswegs in Stein gemeißelt, sondern soll nun auf breiter Ebene und mit der Basis, d.h. den Vereinen und Landesverbänden, weiterdiskutiert werden.

Hierfür sind drei Online-Foren geplant, in denen der derzeitige Arbeitsstand vorgestellt und anschließend diskutiert werden soll. Wir möchten Sie als Vereins- und Landesverbandsmitglieder herzlich einladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Folgende Termine stehen für die Diskussionen zur Verfügung:

Mittwoch, 16. Februar 2022 von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr
Mittwoch, 23. Februar 2022 von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr
Samstag, 26. Februar 2022 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Um die Online-Veranstaltungen übersichtlich zu halten, bitten wir darum, die Teilnehmer*innenzahl pro Verein auf zwei Personen zu begrenzen. Aus Gründen der Offenheit und Fairness bitten wir um Teilnahme unter Klarnamen.

Nach Ihrer Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Funktion im Verein/Verband, Ihrer E-Mail-Adresse und des gewünschten Termins erhalten Sie einen Einwahllink und entsprechende Unterlagen zur Vorbereitung.

Wir freuen uns auf anregende Diskussionen.

Wolfgang Rupieper
DSV-Vizepräsident

 

 

 

DSV-MITTEILUNG

An:
Präsident*innen und Geschäftsführer*innen der Landesverbände

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportsfreund*innen,

im Januar 2021 hatte der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) eine zwölfköpfige Satzungskommission ins Leben gerufen, deren ursprüngliche Aufgabe es war, die im November 2018 erneuerte DSV-Satzung auf mögliche Schwachstellen und erforderliche Änderungen zu untersuchen.

Schnell hat sich herausgestellt, dass die Notwendigkeit gesehen wird, substanzielle strukturelle Änderungen innerhalb des Verbandes vorzunehmen, um diesen zukunftsfähig zu führen und weiterzuentwickeln.

Nach mehr als einem Jahr Arbeit liegt jetzt ein Entwurf über eine mögliche zukünftige Struktur des Deutschen Schwimm-Verbandes vor, der innerhalb der Kommission einen breiten Konsens gefunden hat. Dieser ist jedoch keineswegs in Stein gemeißelt, sondern soll nun auf breiter Ebene und mit der Basis, d.h. den Vereinen und Landesverbänden, weiterdiskutiert werden.

Hierfür sind drei Online-Foren geplant, in denen der derzeitige Arbeitsstand vorgestellt und anschließend diskutiert werden soll. Wir möchten Sie als Vereins- und Landesverbandsmitglieder herzlich einladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Folgende Termine stehen für die Diskussionen zur Verfügung:

Mittwoch, 16. Februar 2022 von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr
Mittwoch, 23. Februar 2022 von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr
Samstag, 26. Februar 2022 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Um die Online-Veranstaltungen übersichtlich zu halten, bitten wir darum, die Teilnehmer*innenzahl pro Verein auf zwei Personen zu begrenzen. Aus Gründen der Offenheit und Fairness bitten wir um Teilnahme unter Klarnamen.

Nach Ihrer Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Funktion im Verein/Verband, Ihrer E-Mail-Adresse und des gewünschten Termins erhalten Sie einen Einwahllink und entsprechende Unterlagen zur Vorbereitung.

Wir freuen uns auf anregende Diskussionen.

Wolfgang Rupieper
DSV-Vizepräsident

Verhaltensempfehlung des Schwimmbezirks Nordwestfalen

Verhaltensempfehlung des Schwimmbezirks Nordwestfalen aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus - Verschiebung des geplanten diesjährigen Bezirkstages 

Liebe Schwimmsportfreunde,

mit Sorge verfolgen wir eine erhöhte Infektionszahl von Athleten in unserem Schwimmbezirk. Wir können aufgrund einzelner Fälle nicht ausschließen, dass Infektionen während der Ausübung unseres Sports stattgefunden haben. Auch wenn Studien belegen, dass das Risiko, sich durch virenbelastete Aerosole in Schwimmhallen aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit, des intensiven Luftaustausches und auch dem Chlorgehalt in der Luft anzustecken sehr gering ist, ist der körpernahe Kontakt während Pausen, beim klassischen 1:1-Spiel im Wasserball, den Abständen in der Umkleide, etc. damit nicht zwingend "ausgehebelt".

Der Bezirk Nordwestfalen ist nicht weisungsbefugt - und das ist auch gut so. Dennoch appellieren wir heute an unsere Mitgliedsvereine, einmal mehr in der aktuellen Situation und den kommenden Wochen, sich den Gefahren bewusst zu sein und zu überlegen, das Training noch einmal auf Sensibilität und Hygieneempfehlungen hin zu prüfen und Begegnungen mit anderen Vereinen eventuell auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn man feststellt, dass körpernahe Kontakte ohne Maske über einen spontanen Zeitraum hinaus nicht zu verhindern sind. Weiter empfehlen unseren Mitgliedern grundsätzlich die Verwendung der Corona-Warn App, um festzustellen, in welchem Zusammenhang Infektionen stattgefunden haben und/oder andere Mitmenschen über eine potentielle Infektionen zu informieren. 

Es gibt Meinungen, dass der Höhepunkt der aktuellen Infektionswelle Mitte Februar erreicht sein wird. Wir hoffen, dass sich bis dahin möglichst wenige Wassersportler mit dem Virus anstecken. 

In zwei Monaten sollte der Bezirkstag stattfinden, den wir aufgrund unserer Satzung und den geänderten rechtlichen Grundbedingungen nicht mehr virtuell stattfinden lassen können, sondern satzungskonform in Präsenz ausführen müssen. Wir haben mit Blick auf die aktuelle Situation und dem Vorlauf, den wir benötigen entschlossen, den geplanten Bezirkstag Anfang April, zu verschieben. Aus heutiger Sicht, wird er kurz nach den Sommerferien stattfinden, in gutemGlauben, dass eine Präsensveranstaltung dann durchgeführt werden kann.

Bleibt zuversichtlich und gesund!

Gut Nass und im Namen des Bezirksvorstands,

Matthias Freitag

Vorsitzender

Corona-Regeln in der Weihnachtszeit

 

Update: 04.01.2022 Erläuterungen : pdf

 

Liebe Freunde des Schwimmsportes,

leider wurde unsere in der letzten Mail geäußerte Hoffnung enttäuscht und es gibt doch noch eine Info-Mail zu Corona.

Seit dem heutigen Tag gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist zunächst gültig bis zum 12.01.2022.

Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus sind für den Sport folgende Regelungen gültig

  1. Sport im Freien > 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

  1. Sport drinnen > 2G+

Für Sport im Innenbereich, zur aktuellen Jahreszeit also für Aktivitäten im Wasser mit dem Hallenbad wohl der vorwiegende Platz gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

In beiden Fällen gilt nach wie vor, dass für Teilnehmer*innen an Ligen und Wettkämpfen des DSV/SV NRW übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung (max. 48 Std. alt) ausreichend ist. Hier ist jedoch klar auf Teilnehmer abgestellt, so dass dies erst Anwendung finden kann, wenn feststeht, dass der/die Sportler*in am Wettkampf bzw. Spiel teilnimmt. Dass allgemeine Vereinstraining wird von dieser Ausnahme nicht erfasst.

  1. Kinder und Jugendliche
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
  • Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
  1. Zuschauer

Oberhalb einer Zahl von 250 Zuschauern*innen darf die zusätzliche Auslastung bei Veranstaltungen bei höchstens 50% der über 250 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen. Die maximale Zuschauerzahl beträgt 750, wobei hier gleichzeitig anwesende Besucher*innen und Teilnehmende zusammengezählt werden müssen. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.

Ich wünsche einen angenehmen Jahresübergang und ein gutes und glückliches und hoffentlich irgendwann wieder „normaleres“ Jahr 2022!

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)

Corona Regel für die Weihnachtszeit

Liebe Sportfreunde*innen,

das zweite „Corona-Jahr“ neigt sich dem Ende zu und dies wird hoffentlich die letzte Mail in diesem Jahr zum Thema Corona sein.

Für die Weihnachtsferien hat sich mit der neuen CoronaSchVO für Jugendlich eine erwartete Anpassung gegeben, die den Regeln der Herbstferien entspricht.

In unserer letzten Mali hatten wir ja erläutert, dass Jugendliche Schüler bis zum 18. Geburtstag  immunisierten Personen gleichgestellt sind. Dies ist über die Schultestungen abgesichert gewesen.

Da diese Testungen in den Ferien nicht stattfinden gilt für diesen Zeitraum wieder einen Testpflicht (§ 2 Abs. 8 a Satz 2)

 

Dies bedeutet vom 27. Dezember 2021

Weiterlesen: Corona Regel für die Weihnachtszeit