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Umfrage zur Gaskrise (Schwimmverband NRW)

Umfrage zur Gaskrise liefert erste Ergebnisse zur Schwimmausbildung und Bädersituation in NRW

Duisburg, 05.08.2022 - Zu 82 Bädern in Nordrhein-Westfalen liefert eine vom Schwimmverband NRW durchgeführte Umfrage Angaben, wie sich die aktuelle Gaskrise auf den Schwimmbetrieb auswirkt. Diese rd. 10,5 % aller Frei-, Hallen- und Kombibäder in NRW abbildende Datenlage lässt aktuell erste Schlussfolgerungen zu, wie sich die Situation in den 787 Bädern in NRW insgesamt darstellt und was dies für die Zukunft bedeuten könnte.[i]

Zum 03.08.2022 gab es nur in 18 % der Bäder (15) keinerlei Einschränkungen, 21 % der Bäder (17) sind/waren zumindest teilweise geschlossen. Das von Seiten der Schwimmverbandes NRW empfohlene Instrument der Temperaturabsenkung zur Reduzierung des Gasverbrauches wurde in 45 % der Bäder (37) angewandt.

In 32 % der Bäder (26) mussten Kurse im Bereich Anfängerschwimmen abgesagt oder zumindest reduziert werden. In Anbetracht des durch die Coronapandemie ohnehin entstandenen Mehrbedarfs an Ausbildungen ist für die kommenden Jahre eine dramatische Entwicklung bei der Schwimmfähigkeit zu erwarten. Da rund die Hälfte der Vereine auch mit einem langfristigen Mitgliederverlust rechnet, wird sich dies neben der Finanzierung der Vereinsarbeit auch in der Zahl zur Verfügung stehenden Schwimmlehrer und Trainer niederschlagen.

Aus Sicht des Schwimmverbandes NRW ist es unerlässlich, die für das Schwimmen lernen geeigneten Bäder bzw. Wasserflächen so lange wie möglich geöffnet zu halten. Ergänzend sind bereits jetzt Pläne zu erstellen, wie dem enormen Bedarf an Schwimmausbildungen begegnet werden kann, sobald wieder eine Art von Normalbetrieb der Bäder möglich ist. Hierzu bedarf es entsprechender Unterstützungsprogramme aller an der Schwimmausbildung beteiligten Vereine, einem Investitionsprogramm für den Erhalt und vor allem den Neubau von für die Schwimmausbildung geeigneten Bädern und einer sachgerechten Konzeption für die nachhaltige Sicherstellung von Schwimmunterricht im Rahmen des Sportunterrichtes der Schulen.

 

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Ausgehend über das vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft, DOSB und weiteren Verbänden geförderte Projekt Bäderleben ergibt sich aktuell ein Bestand von 787 Frei-, Hallen- und Kombibädern in NRW https://baederleben.de

Bleiben Sie zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)

SchwimmAKtiv - ein Qualitätssiegel für den breit aufgestellten Schwimmverein

Liebe Freunde*innen des Schwimmsports,

nach zwei Jahren, in denen wir mit zahlreichen Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens konfrontiert wurden, wollen wir heute einfach mal Danke sagen.

Wenn auch die aktuellen Umstände alles andere als normal sind, so ist zumindest in Bezug auf die Coronapandemie wieder so etwas wie ein normales Vereinsleben absehbar. Dies bedeutet nicht, dass die Schwimmvereine erst jetzt wieder aktiv werden. Ihr alle habt in den vergangenen zwei Jahren durch Euren ehrenamtlichen Einsatz, Euer persönliches Engagement und Eure Ausdauer dazu beigetragen, dass der Schwimmsport weiter möglich war und trotz der nach wie vor dramatischen Entwicklung im Kinder- und Jugendbereich viele Nichtschwimmer zu Schwimmern wurden.

Wir sehen auch, dass viele Vereine den Mitgliederschwund des ersten Coronajahrs aufholen konnten und in Summe wieder mehr Menschen den Weg in die Vereine finden als im Jahr zuvor.  Dies alles zeigt, die Schwimmvereine und der Schwimmsport leben.

Um Euch bei Eurer Arbeit zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit anderen Landesschwimmverbänden ein Qualitätssiegel auf den Weg gebracht, welches breit aufgestellte Schwimmvereine auszeichnet.

In unseren unterschiedlichen Sportarten werden bereits die schnellsten und besten Schwimmer*innen, die talentiertesten Spieler*innen, die besten Springer*innen oder Talentstützpunkte als solche ausgezeichnet. Jetzt ist es an der Zeit, auch die bedeutende und meist ganz nebenbei stattfindende Grundlagenarbeit und die Vereinsaktivitäten in all ihren Facetten zu fördern. Wir möchten dabei das Augenmerk auf ein nachhaltiges, generationenübergreifendes und vielfältiges Angebot richten.

Schwimmvereine, die sich diesen Bereichen verpflichtet fühlen, können künftig mit dem Qualitätsprädikat „SchwimmAktiv“ ausgezeichnet werden. Mit dieser Auszeichnung wollen wir die zahlreichen, neben dem Wettkampf- und Leistungssport bestehenden Angebote unserer Mitgliedsvereine hervorheben, damit der Neustart in ein aktives Vereinsleben besser gelingt.

Jeder neu zertifizierte Verein erhält

  • Ein exklusives Schild mit der Bestätigung SchwimmAktiv ausgezeichneter Verein zu sein.
  • Eine Urkunde mit dem Zertifizierungszeitraum.
  • 5 SchwimmAktiv Übungsleiter T-Shirts (gegen Aufpreis personalisiert).
  • Einen Bildungsgutschein über 150,00 €.
  • Einen Einkaufsgutschein im Shop unseres Partners Fashy/Aquafeel (je nach Zertifizierung 100 €/150 €/200 €)
  • Einen Preisnachlass von 50% auf den UVP im Online-Shop unseres Partners Fashy/Aquafeel

Wie das genau funktioniert und welche Angebote wie bewertet werden, findet sich unter www.schwimmaktiv.de . Die Möglichkeit einen Antrag zu stellen ist ab sofort freigeschaltet.

Wer zunächst noch weitergehende Informationen haben möchten, kann sich zu einer Informationsveranstaltung am 26.04.2022 um 18.00 Uhr (per Zoom) unter https://veranstaltungen.schwimmverband.nrw/ Veranstaltungsnummer 2022-OA-50 anmelden

 

Wir hoffen, dass diese Initiative Eure Arbeit ein wenig unterstützt.

 

Bleibt zuversichtlich und bis demnächst am Beckenrand

 

Claudia Heckmann                          Elke Struwe

Präsidentin                                        Vizepräsidentin Bildung

 

Karl-Heinz Dinter                             Frank Rabe

Vizepräsident Finanzen                Generalsekretär

 

Bleiben Sie zuversichtlich!

Frank Rabe

 

-SV NRW-

Anpassung der CoronaSchVO (SV NRW)

Liebe Sportfreunde*innen,

kaum sind die Auffrischungsimpfungen als Testersatz aufgenommen, gibt es über eine Anpassung der CoronaSchVO am Wochenende schon erste Änderungen, die leider wieder zu mehr Kontrollaufwand und ggfs. Einschränkungen für nur einfach Geimpfte führen.

Mit der Neufassung des § 2 Abs. 9 verfügt über eine Auffrischungsimpfung im Sinne der CoronaSchVO NRW eine Person, die insgesamt drei Impfungen erhalten hat. Dies gilt explizit auch für den ein Mal verabreichten Impfstoff von Johnson&Johnson, so dass hier eine zweite Boosterimpfung nötig ist, um ein ggfs. vorliegendes Testerfordernis wie im Sport und beim Schwimmbadbesuch zu ersetzen.

Konkretisiert wurde die Ausnahme von der Testpflicht des Weiteren für folgende Personengruppen

  1. geimpfte genesene Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
  2. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  3. Zweimalig geimpfte Personen, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Diese Regelungen verursachen einiges an Mehraufwand bei der Zugangskontrolle, sind jedoch zunächst so am Wochenende in Kraft getreten. Sobald sich Änderungen oder weitere Konkretisierungen ergeben, werden wir wie gewohnt informieren.

Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen findet sich in anhängender Tabelle.

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)

-19.01.2021 U.M.-