Aktualisierte Einberufung.

Sachstand 28.03.2023

 

Einberufung zum 76. Bezirkstages 2023

Hiermit lade ich alle dem Schwimmbezirk Nordwestfalen e.V. angeschlossenen Schwimmvereine und –abteilungen zur ordentlichen Mitgliederversammlung, dem Bezirkstag 2023, ein.

Der Bezirkstag statt am:              

12. Mai 2023, 19 Uhr

           im

Freizeitbad Aquarell

Hullerner Str. 45-49

45721 Haltern am See

 

vorläufige Tagesordnung:

  1.   Eröffnung des Bezirkstages, Begrüßung  und Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Einberufung
  2.   Wahl einer Mandatsprüfungskommission
  3.   Grußworte und Ehrungen
  4.   Aussprache über die vorliegenden Berichte
  5.   Bericht des kassenprüfenden Vereins
  6.   Feststellung der Jahresrechnungen 2022
  7.   Bericht der Mandatsprüfungskommission
  8.   Entlastung des Vorstandes
  9.   Beratung und Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge und sonstige Anträge

- Änderung von § 2 Zweck des Schwimmbezirks

- Änderung von § 6 Mitglieder

- Änderung von § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

- Änderung von § 9 Beiträge

- Änderung von § 11 Bezirkstag

- Änderung von § 14 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

- Änderung von § 15 Stimmrecht auf dem Bezirkstag

- Änderung von § 18 Vorstand

- Änderung von § 19 Fachsparten

  1.      Genehmigung des Haushaltsplanes 2023
  2.       Wahlen des Vorstandes nach § 16 Abs. 2 der Bezirkssatzung
  3.       Bestätigung der Jugendordnung der Schwimmjugend im Schwimmbezirk Nordwestfalen
  4.       Vergabe des nächsten Bezirkstages
  5.      Wahl des kassenprüfenden Vereins
  6.      Hinweise, Anregungen, Termine

     

     

     

 

Anträge an den Bezirkstag müssen bis zum 31. März 2023 schriftlich bei mir, Am Förderturm 35, 45739 Oer-Erkenschwick, eingegangen sein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Vereine nach § 11 der Satzung die Pflicht haben, am Bezirkstag teilzunehmen. Vereine bzw. Abteilungen, die nicht am Bezirkstag teilnehmen können, haben ihr Stimmrecht schriftlich zu übertragen. Es versteht sich von selbst, dass Vereine, die ihr Stimmrecht übertragen, sich vergewissern, dass ihre Vertretung auch beim Bezirkstag anwesend ist.

Zur satzungsgemäßen Vertretung des Vereins bzw. der Abteilung ist eine nach § 26 BGB, rechtsgültig unterschriebene Vollmacht vorzulegen.

Die Berichte zum Bezirkstag 2023, eingegangene Anträge und die Vertretungsvollmachten werden auf der Homepage des Schwimmbezirks Nordwestfalen, unter www.sb-nw.de eingestellt und sind dort herunterladbar.

 

Matthias Freitag
Vorsitzender

 

 

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pdfDownload Vertretungsvollmacht 2023