Information des Schwimmverband NRW
-Frank Lamotke-

 

Seit dem 16.02.2018 können Schüler/innen für die Teilnahme an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein) vom offenen Ganztag (OGS) freigestellt werden. Diese regelmäßigen außerschulischen Bildungsangebote im Sportverein umfassen sowohl die Teilnahme am Vereinstraining als auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein.

Der Freistellungswunsch ist von den Eltern frühzeitig – am besten vor Schuljahresbeginn – mitzuteilen. Über die Freistellung von der Teilnahme entscheiden der Schulträger, die Schule oder der Träger des Ganztags. Der Schwimmverband NRW e.V. hat eine entsprechende Vorlage für die Befreiung vom offenen Ganztag für die regelmäßige Teilnahme an einem außerschulischen Bildungsangebot im Sportverein angefertigt (siehe Anhang).

Die Grundlage für diese Befreiung vom offenen Ganztag für die Teilnahme an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten ist die Änderung des Erlasses 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ hinsichtlich der Absätze 5.6.1 und 5.6.2.

Wir sehen dies als eine Chance für die Weiterentwicklung des Schwimmsports in Nordrhein-Westfalen!

 

Als download :

Antrag auf Befreiung

Grundlagenerlass 12-63 Nr.2

 

 

-U.M.-