| Hanhabung der Kontrolle der Schwimmanzüge |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Samstag, den 27. Februar 2010 um 10:36 Uhr |
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Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hiermit die Handhabung bezüglich der Kontrollen der Schwimmanzüge (Stand 15.02.10). Dazu gibt es noch folgenden Hinweis vom Kampfichterobmann des SV-NRW: Im Text ist immer von zwei übereinander getragenen Schwimmanzügen die Rede! Dies betrifft somit KEINE BADEKAPPEN! Zwei "normale" Badekappen, die von Aktiven getragen werden sind somit KEIN unerlaubtes Hilfsmittel und dürfen NICHT zur Disqualifikation führen. Gemäß FINA-Regel dürfen die Kappen nicht mit einer Schwimmbrille fest verbinden sein, müssen der natürlichen Kopfform folgen und dürfen keine besondere Formgebung (Flossen, Spoiler) haben. Eingearbeitetes festes Material ist ebenfalls nicht erlaubt. Alles andere, und das dürfte der Normalfall sein, ist somit erlaubt!
Handhabung "Kontrolle der Schwimmanzüge"
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